Steuerdelikt oder gemeinrechtlicher Betrug
Die Staatsanwaltschaft München wirft einem in der Schweiz wohnhaften Geschäftsmann vor, ein organisiertes Vorsteuerbetrugssystem gegründet zu haben, das mit Hilfe verschiedener Firmen im EU-Raum ungerechtfertigte Vorsteuererstattungen in Millionenhöhe erzielen soll. Wie das Schweizerische Bundesamt für Justiz letzte Woche bekannt gab, ist es zum Schluss gelangt, dass es sich in diesem Fall nicht um ein Fiskaldelikt handelt, sondern um einen gemeinrechtlichen Betrug, was eine Auslieferung an Deutschland ermöglicht. Der Auslieferungsentscheid ist noch nicht rechtskräftig.
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