Die Revision des Brüsseler und Lugano-Übereinkommens im Kontext der Europäisierung von IPR und IZPR
Das Brüsseler Übereinkommen (EuGVÜ), das Parallelübereinkommen der EU-Staaten zum Lugano-Übereinkommen, ist kürzlich inhaltlich revidiert und aufgrund der neuen EU-Kompetenz für das Kollisionsrecht (Art. 65 EGV) in die Rechtsform einer EU-Verordnung überführt worden. Diese tritt für 14 EU-Mitgliedstaaten (ohne Dänemark) am 1. März 2002 in Kraft. Die dabei vorgenommenen materiellen Änderungen sollen später ebenfalls im zu revidierenden Lugano-Übereinkommen umgesetzt werden. Im nachfolgenden Artikel werden die Gründe, welche zur Überführung des EG-Übereinkommens in die Verordnungsform geführt haben, dargestellt, ebenso die Folgen dieser "Vergemeinschaftung" des europäischen IPR und IZPR. Zudem werden die wichtigsten materiellen Neuerungen der Verordnung, welche ja später auch in ein revidiertes Lugano-Übereinkommen überführt werden sollen, erläutert.
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