Rückfall des Blaufahrers
Keine doppelte Berücksichtigung
Der Umstand, dass ein Blaufahrer rückfällig geworden ist, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nur im Rahmen des automobilistischen Leumunds, nicht aber zusätzlich auch bei der Bewertung des Verschuldens berücksichtigt werden. Eine doppelte Berücksichtigung verstösst gegen Bundesrecht.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare