Politische Gewalttaten, Widerstandsrecht und die Ausschlussklauseln der Genfer Flüchtlingskonvention
UNHCR Berlin 14. März 2002; Expertengespräch 1F und 33(2) GFK
Nach den Ereignissen des 11. September haben sich die Befürchtungen verstärkt, das Asylrecht könne von Terroristen missbraucht werden, um sich dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu entziehen. Umgekehrt wird befürchtet, Antiterrormassnahmen verschiedener Staaten würden bewirken, dass politisch oder religiös verfolgte Menschen aus bestimmten Herkunftsländern kein Asyl mehr erhalten können. Die sog. Ausschlussklauseln von Art. 1F Flüchtlingskonvention erlauben, mit dem Spannungsfeld zwischen legitimer Terrorismusbekämpfung und menschenrechtsorientierter Asylpolitik sachgerecht umgehen zu können.
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