Kein ernstlicher Zweifel an Bilkeis Schuld
Warum der Grundsatz «In dubio pro reo» nicht spielt
Die Zürcher Justiz hat im Falle des wegen der vorsätzlichen Tötung seiner Frau vom Geschworenengericht zu 14 Jahren Zuchthaus verurteilten Dübendorfer Tierarzts Gabor Bilkei weder das Anklageprinzip noch den Anspruch auf rechtliches Gehör oder den Grundsatz verletzt, wonach im Zweifel zugunsten des Angeklagten zu entscheiden ist («In dubio pro reo»). Das geht aus der nun veröffentlichten schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit dem am 17. Juni dieses Jahres eine staatsrechtliche Beschwerde des Verurteilten abgewiesen worden war, die sich gegen den Entscheid des in zweiter Instanz urteilenden Zürcher Kassationsgerichts richtete (NZZ vom 24. 6. 02). Eine eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde war in Lausanne nicht zu beurteilen, da diese von Bilkeis Verteidiger zwar angemeldet, in der Folge aber nicht begründet worden war.
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