Der Streitwert als Fussangel
Es bleibt bei formaljuristischer Strenge
Auch wenn der für das Berufungsverfahren vor Bundesgericht verlangte Streitwert von 8000 Franken offensichtlich weit übertroffen wird, muss der Anwalt dies in der Berufungsschrift ausdrücklich erwähnen. Andernfalls tritt das Bundesgericht auf die Streitsache nicht ein, wie ein neues Urteil in einem Streit um Nebenfolgen einer Scheidung zeigt.
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