Rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Der Erlass einer Verfügung einer kantonalen Aufsichtsbehörde im Beschwerdeverfahren nach Art. 17 SchKG zum Nachteil eines Beschwerdegegners ohne dessen vorgängige Anhörung verletzt den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV).
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