Billige Internet-Krankenkassen
Weshalb keine unzulässige Risikoselektion vorliegt
Dass eine geplante Billig-Krankenkasse konzernmässig mit anderen Versicherern verbunden ist, genügt für sich allein nicht, um ihr die Anerkennung als Krankenkasse zu verweigern. Ebenso wenig reicht dafür die Absicht aus, statt ein teures Filialnetz aufzubauen, das Internet zu nutzen. Das geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Streit um die Zulassung der beiden Helsana-Töchter «sansan» Versicherungen AG und «avanex» Versicherungen AG hervor.
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