Streit um Löhne der Handarbeitslehrerinnen – Besoldungsrevision und Lohndiskriminierung vermengt
Bei der Behebung der vom Zürcher Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Besoldung der Handarbeits- und Haushaltungslehrerinnen festgestellten Lohndiskriminierung hat der Kanton zu Unrecht die bei der allgemeinen Besoldungsrevision von 1991 erlassene Überführungsregelung herangezogen.
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