Verlorener Zahlungsbefehl
Elektronische Kopie genügt nicht
Wird eine Betreibung nicht im gleichen Betreibungskreis fortgesetzt, in dem bereits das Einleitungsverfahren durchgeführt wurde, muss der Gläubiger laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts den Zahlungsbefehl im Original vorlegen.
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