Rassendiskriminierung durch Links
Im Urteil vom 10. September 2002 hat die Einzelrichterin des Bezirksgerichts Zürich einen ETH Assistenzprofessor vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Seine Website enthielt - gemäss Anklage - Links auf andere Websiten, die wiederum Websiten mit rassistischen Inhalten verlinkt hatten. Im Folgenden wird das Urteil im Volltext wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare