Revision der Sorgfaltspflichtvereinbarung mit weiterer Verschärfung der Kundenidentifikation
Die sechste Fassung der Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB 03) der Schweizerischen Bankiervereinigung wird weitere punktuelle Verschärfungen speziell im Bereich der Kundenidentifikation beinhalten. Es gibt aber in gewissen Bereichen auch Erleichterungen, indem bestimmte Vorschriften praktikabler gestaltet werden. Mit der im Juli 2003 in Kraft tretenden VSB 03 unterstreichen die Schweizer Banken, dass mit Selbstregulierung auch im internationalen Vergleich wirksame und strenge Vorschriften zur Bekämpfung von kriminellen Geldern erlassen werden können.
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