Medikamentenkosten beim Kassenwechsel
Massgeblich ist Zeitpunkt der Behandlung
Wechselt ein Patient die Krankenkasse, hat die bisherige Versicherung die bereits bezogenen Medikamente zu bezahlen, auch wenn diese im Zeitpunkt des Kassenwechsels noch nicht aufgebraucht sind. Das geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, das sich mit der Frage im Zusammenhang mit einem sehr teuren Medikament befassen musste, das vom Arzt auf Vorrat abgegeben worden war.
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