«stoppesso.de» im richterlichen Urteil
Urteil (312 O 280/02) des LG Hamburg vom 10. Juni 2002
Das Landgericht Hamburg führt in seinem Urteil vom 10. Juni 2002 aus, dass die Verwendung der Domain «stoppesso.de» durch Greenpeace zulässig sei. Die Domain werde nicht kennzeichnungsmässig verwendet und jeder Benutzer erkenne schon anhand des Domänen-Namens, dass es sich nicht um eine Seite der Firma Esso handeln könne. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.
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