Kindeswohl geht vor
Keine Anwendung ausländischer Rechtsordnungen beim Sorgerecht
Eine ausländische Rechtsordnung, welche die elterliche Gewalt bei der Scheidung grundsätzlich dem Vater überträgt, ohne dass diese Lösung mit Rücksicht auf das Wohl des Kindes geboten wäre, verstösst laut einem Urteil des Bundesgerichts gegen den schweizerischen Ordre public.
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