Solidarische Haftung von Architekt und Ingenieur mit anderen Baubeteiligten
Ausgewählte Fragen anhand ausgewählter Entscheide
Dreiecksverhältnisse bereiten dem Rechtsanwender regelmässig Schwierigkeiten. Die beiden nachstehend besprochenen Entscheide, welche sich mit Fragen der Solidarität befassen, belegen dies eindrücklich. Von besonderer Brisanz ist der zweite Entscheid (BGE 119 II 127), der in der Lehre nicht durchwegs Zustimmung gefunden hat. Der nachfolgende Beitrag begrüsst ihn im Ergebnis, nicht durchwegs in der Begründung.
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