Gemeinwesen als Vermieter
Wenn das Gemeinwesen als Vermieter einer subventionierten Wohnung die bisherige Objektverbilligung durch eine Subjekthilfe ersetzt, darf die Miete an die orts- und quartierüblichen Mietzinse angepasst werden. Die Anwendung der absoluten Berechnungsmethode ist dabei laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch dann zulässig, wenn der Mietvertrag lediglich einen Hinweis auf die Subventionierung der Wohnung enthielt, aber keinen ausdrücklichen Vorbehalt zugunsten einer solchen Mietzinsanpassung.
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