Der Steuermann lügt, der Kapitän ist betrunken – Kündigung wegen beleidigender E-Mail
Urteil (3 Ca 33/01) des ArbG Wiesbaden vom 2. Mai 2001
Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn ein Arbeitnehmer eine metaphorisch verschlüsselte beleidigende E-Mail an alle Mitarbeiter versendet, obwohl der Versand von E-Mails an alle Unternehmensangehörigen ausdrücklich verboten ist. So hat es das Arbeitsgericht Wiesbaden im Urteil (3 Ca 33/01) vom 2. Mai 2001 entschieden.
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