Beanstandete Abfallregelung in Arosa
Eine Abfallentsorgungsgebühr, die sich nach dem Frischwasserverbrauch richtet und sich nicht – gewissermassen über den Sack – an der Abfallmenge orientiert, verstösst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts gegen das Umweltschutzgesetz des Bundes. Dieses verlangt eine verursachergerechte Finanzierung, die Art und Menge des anfallenden Mülls berücksichtigt (Art. 32a).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare