Urteil im Fall «www.nimm2.com»
Urteil des OLG Hamburg (3 U 7/01) vom Urteil vom 27. Feb. 2003
Internet Service Provider, die die Konnektierung einer Domain auf Domain-Name-Servern bereitstellen, haften nicht als Störer, soweit sie von der von der Domain ausgehenden Rechtsverletzung keine Kenntnis haben. Im Zeitpunkt der Konnektierung bestehe keine Prüfungspflicht. So urteilte das hanseatische OLG Hamburg im Urteil vom 27. Feb. 2003 (3 U 7/01), das nachfolgend im Volltext wiedergegeben wird.
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