Faksimile-Unterschrift genügt nicht
Mietzinserhöhung muss eigenhändig unterzeichnet werden
Der Vermieter muss eine Mietzinserhöhung nicht nur auf einem amtlich genehmigten Formular ankündigen, sondern dieses auch eigenhändig unterzeichnen. Eine bloss faksimilierte Unterschrift genügt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht, da die Unterschrift «als wesentliches Element der Schriftlichkeit für die qualifizierte Schriftform des Formulars erforderlich ist». Mit dem höchstrichterlichen Urteil wird ein Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt und gleichzeitig die vom Obergericht des Kantons Zürich vertretene Auffassung ausdrücklich verworfen, wonach eine Mietzinserhöhung auch ohne Originalunterschrift gültig sein kann.
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