Zwang zum Rückzug der Betreibung mittels Dividendenvergleich?
Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid vom 21. März 2003 (7B.269/2002; amtliche Publikation erfolgt: BGE 129 III 284 ff.)
Eine in einem gerichtlichen Nachlassvertrag enthaltene Klausel, wonach der Gläubiger vorbehältlich der Erfüllung des Nachlassvertrages den Rückzug der Betreibung erklärt, ist für die dem Nachlassvertrag nicht zustimmenden Gläubiger keine genügende Erklärung zum Rückzug einer Betreibung gemäss Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG.
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