Schiessender Abwart
Es bleibt bei sechs Monaten Gefängnis bedingt
Es bleibt bei einer bedingten Gefängnisstrafe von sechs Monaten für den Abwart eines Schulhauses in Zürich 4, der mit Schrot auf einen in die Turnhalle eingedrungenen Mann geschossen hatte (NZZ 15. 2. 03). Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde des 60-jährigen Österreichers abgewiesen und den vom Zürcher Obergericht ausgesprochenen Schuldspruch wegen einfacher Körperverletzung und Verstosses gegen das Waffengesetz bestätigt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare