BAZL prüft Frist für Swiss, um Alternativen zu suchen
Die Rekurskommission des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat den Beschwerden gegen den Entscheid des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zum Anflugverfahren in Lugano keine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Damit kann die neue Regelung auf Anfang November 2003 in Kraft treten. Das BAZL prüft derzeit, ob Swiss eine Frist eingeräumt werden kann, um alternative Betriebsformen zu suchen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare