Klare Regelung der vorläufigen Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Vorschlag, die vorläufige Anwendung von völkerrechtlichen Verträgen auf Gesetzesstufe klar zu regeln. Dies hält er in einer Stellungnahme zu einem Bericht der Staatspolitischen Kommission des Ständerates fest.
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