Des angestellten Anwalts Unabhängigkeit
Umsichtige Umsetzung des neuen Anwaltsgesetzes
Die Unabhängigkeit angestellter Anwälte, eine der Voraussetzungen für den Eintrag ins kantonale Anwaltsregister, der die Türen zu sämtlichen Gerichten in der Schweiz öffnet, wird vom Bundesgericht in einem Leiturteil zum neuen Anwaltsgesetz des Bundes mit Umsicht und Augenmass interpretiert.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare