Straflosigkeit im Schweizerischen Recht?
Der Internationale Strafgerichtshof existiert. Gewiss. Es wird jedoch allgemein verkannt, dass diese lang erwartete Institution den Staaten die Kompetenz auf dem Gebiet der internationalen Verbrechen nicht entzieht, sondern im Gegenteil eine Stärkung der nationalen Systeme zur Verfolgung der schwersten Delikte mit sich bringt. Die Präambel des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs wiederholt insbesondere, «dass es die Pflicht jeden Staates ist, seine Strafgerichtsbarkeit über die für internationale Verbrechen Verantwortlichen auszuüben» und dass das Gericht «die innerstaatliche Strafgerichtsbarkeit ergänzt». Für die internationale Gemeinschaft stellt dieses Komplementaritätsprinzip eine der grössten Hoffnungen zur seriösen Bekämpfung des Problems der Straflosigkeit dar.
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