EU-Kommission: Abhilfemassnahmen und Geldbusse von 497 Mio. EUR für Microsoft
Nach über fünfjährigen Nachforschungen hat die EU-Kommission am 24. März 2004 eine Entscheidung getroffen, in der sie zu dem Schluss kommt, dass das US-amerikanische Software-Unternehmen Microsoft Corporation wegen Missbrauchs seines Quasi-Monopols (Artikel 82 EG-Vertrag) bei PC-Betriebssystemen gegen die EG-Wettbewerbsregeln verstossen hat.
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