Steueraufschub beim Eigenheimwechsel
Absolute Berechnungsmethode für alle Kantone verbindlich
Der im Interesse der Mobilität gewährte Steueraufschub beim Wechsel des Eigenheims muss laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts in der ganzen Schweiz einheitlich nach der sogenannten absoluten Methode berechnet werden. Das hat zur Folge, dass es überhaupt keinen Steueraufschub gibt, wenn die in der verkauften Liegenschaft investierten Anlagekosten für die Finanzierung des neuen Eigenheimes ausreichen. Zu beurteilen war in Lausanne der Fall eines Eigenheimbesitzers, der seine Liegenschaft für 1’165’000 Franken verkauft und damit einen Gewinn von 214’300 Franken erzielt hatte. Die neue Wohnung kostete 892’477 Franken und damit weniger als die Anlagekosten des ersten Objekts.
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