Ein Grenzfall, aber kein Mord
Beschwerde der Anklage abgewiesen
Es bleibt beim Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und bei einer Freiheitsstrafe von acht Jahren Zuchthaus für eine 38-jährige Frau aus Uster, die im Februar 2002 ihren Ehemann vergiften wollte (NZZ 31. 10. 03). Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die eine Verurteilung wegen Mordes verlangt hatte. Aus Sicht der Richter in Lausanne liegt zwar ein Grenzfall vor, doch hat das Zürcher Obergericht die Tat zu Recht nicht als Mord gewertet.
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