Auslegung der Geldwäschereiverordnung Kst – Definition der fünf Mitarbeiter
Ergänzungen der Rubrik FAQ der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
Die Kontrollstelle hat am 26. Mai 2004 die Rubrik FAQ mit Antworten auf Auslegungsfragen bezüglich ihrer Verordnung über die Pflichten der ihr direkt unterstellten Finanzintermediäre ergänzt. Die Fragen betreffen die Definition der fünf Mitarbeiter gemäss der Verordnung.
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