Missgriffe eines Musiklehrers
Mildere Strafe für Übergriffe an Kindern
Das Bundesgericht verlangt die mildere Bestrafung eines Musiklehrers, der vom Obergericht des Kantons Schaffhausen wegen sexueller Handlungen mit zwei 14-jährigen Schülerinnen zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von 24 Monaten verurteilt worden war. Der heute 33-jährige Mann hatte mit den beiden Mädchen zunächst per Handy erotisch anzügliche SMS-Kurzmitteilungen ausgetauscht. Danach war es in seiner Wohnung zu Zungenküssen und Petting sowie mit einem Mädchen auch zu oralem und analem Verkehr gekommen. Dabei respektierte der Täter, dass beide Opfer vaginalen Geschlechtsverkehr ablehnten.
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