Abschrankung oder Beaufsichtigung?
Werkeigentümerhaftung bei Unfällen
Das Bundesgericht hat im Zusammenhang mit dem Unfall eines dreieinhalb Jahre alten Kindes, das mit seinem Dreirad von einer Zufahrtstrasse abgekommen und in einen Kanal gefallen war, jede Haftung der Werkeigentümer verneint und einige Grundsätze zur Problematik der Haftung des Werkeigentümers bei Kinderunfällen aufgestellt.
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