Zu viel ist nicht genug
Taxzuschlag für falsches Trambillett
Wer bei einer Kontrolle im Tram nicht im Besitz eines gültigen Billetts ist, hat den Taxzuschlag von 60 Franken auch dann zu bezahlen, wenn er für Hin- und Rückfahrt zwei ungenügende Kurzstreckenbillette gekauft und dafür mehr bezahlt hat, als eine Zonenkarte für die ganze Stadt gekostet hätte.
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