In-Kraft-Treten des DNA-Profilgesetzes
Gesamtschweizerische Rechtsgrundlage für die erkennungsdienstliche Arbeit mit DNA-Profilen
Das Bundesgesetz über die Verwendung von DNA-Profilen im Strafverfahren und zur Identifizierung von unbekannten oder vermissten Personen tritt auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2004 beschlossen. Gleichzeitig hat er die Vollzugsverordnung zum DNA-Profil-Gesetz genehmigt. Sie wird zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten.
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