Einheitliche Aufsicht über die Bundesanwaltschaft
Bundesrat trifft Grundsatzentscheid
Die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft soll beim Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vereinigt werden. Denn die Aufteilung der Verantwortung auf das EJPD für den administrativen Bereich und auf das Bundesstrafgericht für den fachlichen Bereich kann eine wirksame und kohärente Aufsicht nicht sicherstellen. Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 diesen Grundentscheid getroffen und das EJPD beauftragt, die erforderlichen Gesetzesänderungen an die Hand zu nehmen.
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