Inwiefern muss eine Investmentgesellschaft die Vertragspartei identifizieren und die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen?
Investmentgesellschaften sind Finanzintermediäre im Sinne des Geldwäschereigesetzes. Allerdings befinden sich die Investmentgesellschaften in Bezug auf die Identifizierung ihrer Vertragspartei in einer besonderen Lage, denn Vertragspartei ist der Aktionär und dieser kann und wird in den meisten Fällen seine Aktien kaufen und verkaufen, ohne dass die Investmentgesellschaft an dieser Transaktion beteiligt ist. Die Investmentgesellschaft sollte dennoch ihre Aktionäre kennen, zumindest diejenigen, die einen Einfluss ausüben können.
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