Wem gehört der Mais auf dem Feld?
«Abtretung» zur Schuldenbegleichung
Noch nicht geernteter Mais gehört laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts dem Eigentümer des Feldes, auf dem das Getreide wächst. Es ist rechtlich nicht möglich, daran unabhängig vom Boden separate dingliche Rechte zu begründen. Erst mit der Ernte wird der Mais rechtlich zu einer beweglichen Sache, die veräussert werden kann.
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