Achraf wird ausgeliefert
Beschwerde einstimmig abgewiesen
Der seit dem letzten August in der Schweiz inhaftierte mutmassliche islamistische Terrorist Mohamed Achraf kann an Spanien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Betroffenen abgewiesen und einen Entscheid des Bundesamts für Justiz bestätigt, das die Auslieferung am 27. Januar 2005 bewilligt hatte (NZZ 29. 1. 05). Eine vereinfachte Auslieferung hatte Achraf abgelehnt, der sich bis zu den ersten spanischen Demarchen für eine Auslieferung im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft befunden hatte.
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