Deutschlands Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Bundesverfassungsgericht – Pressestelle – Pressemitteilung Nr. 64/2005 vom 18. Juli 2005
Der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts hat am 18. Juli 2005 das deutsche Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt (Urteil 2 BvR 2236/04). Das Gesetz verstosse gegen das Auslieferungsverbot und die Rechtsweggarantie, die beide im Grundgesetz festgehalten sind. Nachstehend wird die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wiedergegeben.
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