Teilnahme von Ermittlern der Verteidigung an Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit – ICTR folgt der ICTY Rechtsprechung
Ermittler spielen gerade in gross angelegten internationalen Strafverfahren eine grosse Rolle. Vor den internationalen Strafgerichten haben sowohl die Verteidigung als auch die Anklagebehörde ihre eigenen Ermittler, welche Beweismaterial für bzw. gegen die Schuld eines Angeklagten sammeln. In einem neuen Entscheid vor der Strafgerichtskammer des «International Criminal Tribunal for Rwanda» (ICTR) musste erstmals entschieden werden, ob Ermittler der Verteidigung an einer geschlossenen Verhandlung teilnehmen können oder nicht.
Inhaltsverzeichnis
- I. Einleitung
- II. Eingaben der Parteien im Fall Nzirorera
- III. Ermittler als Teil des jeweiligen Teams
- 1. Die bisherigen Fälle vor dem ICTR
- 2. Die Rechtslage vor dem ICTY
- 3. Die Rechtslage vor dem Special Court in Sierra Leone
- IV. Die Erwägungen der Strafkammer in Sachen Nzirorera
- V. Zusammenfassung
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