Radstreifen sind keine Fahrstreifen
Verbotenes Rechtsüberholen
Radstreifen sind ausser für Velofahrer keine Fahrstreifen im Sinne des Strassenverkehrsrechts und dürfen daher von Motorfahrzeugen nicht benutzt werden, um rechts an einem langsameren Fahrzeug vorbeizufahren, wie aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervorgeht.
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