Zur Anwendbarkeit des VwVG auf das Verfahren der Vorabklärung
Aus Art. 39 KG ergibt sich, dass auf die verwaltungsrechtlichen Verfahren des Kartellgesetzes die Bestimmungen des VwVG Anwendung finden, sofern das Kartellgesetz selbst keine anderen Bestimmungen enthält. Es ist in der Lehre jedoch umstritten, ob dieser Verweis auf die Bestimmungen des VwVG auch gilt, wenn noch keine formelle Untersuchung eröffnet worden ist, sondern bloss eine Vorabklärung gemäss Art. 26 KG durchgeführt wird. Das Bundesgericht hat im Entscheid 130 II 521 diese Frage offen gelassen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über Lehre und Rechtsprechung zur Frage der Anwendbarkeit des VwVG auf das Verfahren der Vorabklärung geben und die Auswirkungen auf die konkrete Verfahrensausgestaltung aufzeigen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage nachfolgender Abklärung
- II. Wesen der Vorabklärung
- III. Anwendbare Bestimmungen auf wettbewerbsrechtliche Verfahren
- 1. Anwendbares Verfahren im allgemeinen
- 2. Anwendbares Verfahren in der Vorabklärung
- a) Unterschiedliche Stellungnahmen in der Rechtslehre
- b) Stellungnahme in der Rechtsprechung
- IV. Auswirkungen bei Nichtanwendbarkeit des VwVG
- 1. Umgehung eines rechtsstaatlichen Verfahrens?
- 2. Konkretisierung aufgrund von verfassungsmässigen Grundprinzipien und Verfahrensgarantien
- V. Würdigung
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