Eintreten trotz Verspätung
Vertrauensschutz für Kanton Aargau im Flughafen-Reglement-Streit
Im Streit um die teilweise erfolgte Genehmigung des vorläufigen Betriebsreglements des Flughafens Zürich durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) muss die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) auch auf die vom Kanton Aargau eingereichte Beschwerde eintreten. Das verlangt das Bundesgericht mit Rücksicht auf den Grundsatz von Treu und Glauben.
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