Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Master
Die Schweizerische Universitätskonferenz (SUK) hat ihre Bologna-Richtlinien durch eine Übergangsbestimmung zur Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Masterabschluss ergänzt. Um die Absolventinnen und Absolventen der «alten» Lizentiats- und Diplomstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren, wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem «neuen» Mastertitel offiziell festgehalten. So sind z.B. Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats oder Diploms befugt, alternativ den Mastertitel zu tragen.
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