Fünf Jahre und drei Monate Zuchthaus für einen Raser
Schuldspruch wegen eventualvorsätzlicher Tötung bestätigt
Das Obergericht des Kantons Zürich hat einen Raser, der einen Unfall mit Todesfolge verursacht hatte, zu Recht wegen eventualvorsätzlicher Tötung verurteilt.
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