Betrügerische Vermögensverwalterin
Privatbank in Genf zu Schadenersatz verurteilt
Eine Bank muss für den Schaden aufkommen, wenn sie zulasten eines Kundenkontos eine Zahlung an unberechtigte Personen leistet. Dies wurde im Fall einer Genfer Privatbank erneut bestätigt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare