Totalrevision der Verordnung über den Rotkreuzdienst
Der Bundesrat hat am 29. September 2006 die total revidierte Verordnung über den Rotkreuzdienst (VRKD) verabschiedet. Sie tritt am 1. November 2006 in Kraft. Angepasst wird namentlich der Status der Angehörigen des Rotkreuzdienstes.
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