Kein Parkieren mehr auf eigenem Boden
Wegrecht erlaubt Beschränkungen
Räumt ein Eigentümer dem Gemeinwesen zulasten seiner Parzelle ein öffentliches Fuss- und Fahrwegrecht ein, muss er unter Umständen damit rechnen, dass ihm das Parkieren auf eigenem Grund und Boden verboten wird.
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