Der Kassationsrichter als Anwalt
Keine Verletzung des Anspruchs auf ein unparteiisches Gericht
Die vom Gesetzgeber bewusst so getroffene Regelung, wonach Mitglieder des Kassationsgerichts vor unteren Instanzen als Anwälte auftreten dürfen (3 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz), verletzt den Anspruch auf einen unvoreingenommenen Richter nicht.
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